JavaScript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Sie müssen JavaScript in Ihrem Browser aktivieren, um alle Funktionen in diesem Shop nutzen zu können.
KOSTENLOSE RÜCKSENDUNG
GELD ZURÜCK GARANTIE TRUSTED SHOPS 2)
HOTLINE (MO - FR 10:00 - 17:00 Uhr) 05451 99 53 119
Expresskauf
BlmSchV (D) Welche Bedeutung hat die BImSchV für Kaminöfen? In Deutschland wurde die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BimSchV) novelliert. Mit 23.03.2010 tritt die Neuregelung in Kraft. Welche Bedeutung hat dies für Kaminöfen? Durch neue Anforderungen sollen z.B. die Feinstaubemissionen eingeschränkt und Klimaschutzziele erreicht werden. Durch technisch hochwertige Kaminöfen können diese Ziele erreicht werden. Minderwertige Anlagen dürfen nach den definierten Stichtagen nicht mehr errichtet werden oder dürfen nicht mehr betrieben werden. Welche Grenzwerte sind nach BImSchV einzuhalten? 2 Stufen sind vorgesehen. Es dürfen nur Anlagen errichtet werden, die diese Grenzwerte einhalten. 1. Stufe: ab Inkrafttreten der Verordnung (23.03.2010) CO: 2.000 mg/m³ Staub: 75 mg/m³ Mindestwirkungsgrad: 73 % bzw. 75 % für Kamineinsätze 2. Stufe: ab 1. Januar 2015 CO: 1.250 mg/m³ Staub: 40 mg/m³ Mindestwirkungsgrad: 73 % bzw. 75 % für Kamineinsätze Was passiert mit alten Anlagen, die die Grenzwerte nach BImSchV nicht einhalten? Anlagen, die weder Stufe 1 noch 2 einhalten, müssen mit Filtern oder anderen Massnahmen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Dafür werden nachfolgende Übergangsregelungen geschaffen. Danach dürfen diese Anlagen nicht mehr betrieben werden. Geräte, die die Stufe 1 erfüllen und vor Inkrafttreten der Stufe 2 errichtet werden, haben allerdings unbeschränkten Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden!
Hinweis und Regeln für unsere Bewertungsfunktion
Vielen Dank für Ihr Feedback.
124,95 €
Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen, Problemen sowie bei Bestellungen hilfreich zur Seite. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.